Steuerberatung & Steuererklärung
Diskret, erfahren und kompetent
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem liechtensteinischen Steuerrecht können wir Sie in Steuerrechtsfragen und in der Ausarbeitung von Optimierungsvorschlägen kompetent beraten. Dazu gehören auch die Erstellung und Einreichung der Steuererklärung.
Ein kurzer Überblick über das Liechtensteinische Steuerrecht:
- Steuerpflichtige natürliche Personen unterliegen der Vermögens- und der Erwerbssteuer.
- Juristischen Personen unterliegen der Ertragssteuer. Der Steuersatz beträgt 12.5% bei einer Mindestertragssteuer von CHF 1‘800.
- Privatvermögensstrukturen und besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit haben ausschliesslich eine Mindestertragssteuer von CHF 1‘800 zu entrichten.
Unsere Treuhandexperten stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.